Leitfaden zur Vereinsgründung

(Den gesamten Leitfaden, Checkliste und eine Mustersatzung können Sie als hier einsehen.)

Eine Vereinsgründung lässt sich in drei elementare Schritte gliedern: 1)  die Vorbereitungsphase, 2) die Phase der Gründungssitzung, 3) die  Formale Gründung.

1. Vorbereitungsphase

Zu der Vorbereitungsphase gehört, dass ein Grundkonzept erarbeitet wird, welche Tätigkeiten der Verein ausüben soll, wer Mitglied werden darf – also alle Grundsatzfragen sollten im Vorfeld besprochen worden sein. Diese Informationen fließen in einem nächsten Schritt in die Satzung des Vereins ein. Dies ist gleichzeitig das Herzstück des Zusammenschluss. In welchen Bahnen später die Vereinsarbeit verläuft regelt die Satzung. Diese sollte zeitlich vor der Gründungssitzung ausgearbeitet werden.

2. Gründungssitzung

In der Phase der Gründungssitzung stellt sich in erster Linie die Frage, welche
Angelegenheiten auf der Gründungssitzung zu verhandeln sind. Dazu eine Auflistung zum Abhaken:

  • anwesende Personen: es ist sinnvoll mindestens 7 Personen zu versammeln, da dies der Anzahl an Unterschriften entspricht, die eine Satzung benötigt.
  • Protokoll: die Gründungssitzung muss zwingend protokolliert werden. Ohne ein entsprechendes Protokoll ist es nicht möglich den Verein später bei einem Amtsgericht eintragen zu lassen.
  • Vorstand: auf der Sitzung muss ein Vorstand gewählt werden, der aus mindestens drei Personen besteht. Der Hintergrund: Beim Eintrag im Vereinsregister muss ein Ansprechpartner genannt werden.
  • Satzung: über die vorliegende Satzung muss abgestimmt werden. Anschließend muss Sie noch, wie bereits erwähnt, von mindestens sieben Personen unterzeichnet werden.

3. Formale Gründung

Die Eintragung bei dem Amtsgericht ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt ein Notar (siehe Anhang). Wichtig für den Termin bei einem Notar, Sie benötigen die in Punkt 2. erwähnten Unterlagen: die verabschiedete Satzung, das Protokoll der Gründungsveranstaltung, eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder sowie eine Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder. Ebenfalls nicht zu vergessen ist, dass Ihr Vorstand seine Unterschriften beglaubigen lassen muss. Dies kann der Notar erledigen. Im Bundesland Baden-Württemberg sind außerdem Ratsschreiber dazu befugt. Der Notar kann Ihren Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister in der Regel direkt elektronisch an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Achtung: Ist dieser Schritt abgeschlossen, können Sie sich zwar als eingetragener Verein bezeichnen (e.V.), allerdings heißt dies nicht, dass Ihr Verein automatisch gemeinnützig ist und damit von der Steuer befreit. Die Gemeinnützigkeit müssen sie bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Dies
benötigt zur Prüfung ihres Anspruchs folgende Unterlagen:

  • einen Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer
  • die Satzung ihres Vereins (in dieser sollten Sie ein gemeinnütziges Ziel formuliert haben, damit das Finanzamt Ihre Gemeinnützigkeit anerkennen kann)
  • das Protokoll der Gründungsveranstaltung
  • Beitragsregelung (falls in Protokoll nicht enthalten)
  • Vereinsregisterauszug oder den gestellten Antrag in Kopie

Linksammlung zum Thema „Vereinsgründung“

Die Checkliste zu unserem Leitfaden

  • Erstellung einer Satzung
  • Gründungsveranstaltung
  • Wahl eines Vorstands
  • Anfertigung eines Sitzungsprotokolls
  • Abstimmung über die Satzung
  • Unterschreiben der Gründungsmitglieder auf der Satzung
  • Eintragung des Vereins bei zuständigen Amtsgericht qua Notar
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt