
Menschenrechte für alle
Wochen gegen Rassismus
Die Wochen gegen Rassismus 2024 finden vom 11. bis 24. März statt. Zum Formular für das Einreichen von Projektanträgen.
(Den gesamten Leitfaden, Checkliste und eine Mustersatzung können Sie als hier einsehen.)
Eine Vereinsgründung lässt sich in drei elementare Schritte gliedern: 1) die Vorbereitungsphase, 2) die Phase der Gründungssitzung, 3) die Formale Gründung.
1. Vorbereitungsphase
Zu der Vorbereitungsphase gehört, dass ein Grundkonzept erarbeitet wird, welche Tätigkeiten der Verein ausüben soll, wer Mitglied werden darf – also alle Grundsatzfragen sollten im Vorfeld besprochen worden sein. Diese Informationen fließen in einem nächsten Schritt in die Satzung des Vereins ein. Dies ist gleichzeitig das Herzstück des Zusammenschluss. In welchen Bahnen später die Vereinsarbeit verläuft regelt die Satzung. Diese sollte zeitlich vor der Gründungssitzung ausgearbeitet werden.
2. Gründungssitzung
In der Phase der Gründungssitzung stellt sich in erster Linie die Frage, welche
Angelegenheiten auf der Gründungssitzung zu verhandeln sind. Dazu eine Auflistung zum Abhaken:
3. Formale Gründung
Die Eintragung bei dem Amtsgericht ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt ein Notar (siehe Anhang). Wichtig für den Termin bei einem Notar, Sie benötigen die in Punkt 2. erwähnten Unterlagen: die verabschiedete Satzung, das Protokoll der Gründungsveranstaltung, eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder sowie eine Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder. Ebenfalls nicht zu vergessen ist, dass Ihr Vorstand seine Unterschriften beglaubigen lassen muss. Dies kann der Notar erledigen. Im Bundesland Baden-Württemberg sind außerdem Ratsschreiber dazu befugt. Der Notar kann Ihren Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister in der Regel direkt elektronisch an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Achtung: Ist dieser Schritt abgeschlossen, können Sie sich zwar als eingetragener Verein bezeichnen (e.V.), allerdings heißt dies nicht, dass Ihr Verein automatisch gemeinnützig ist und damit von der Steuer befreit. Die Gemeinnützigkeit müssen sie bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Dies
benötigt zur Prüfung ihres Anspruchs folgende Unterlagen: